AGB

Für Bestellungen über Internet bei FIDULA
gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Vollständige Bezeichnung und Anschrift:
Fidula-Verlag Holzmeister GmbH, Ahornweg 21, 56154 Boppard am Rhein
Geschäftsführer: Georg Holzmeister, Handelsregister 958 B Koblenz

1.) Lieferung und Rechnungsstellung:
Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist das bestellte Werk noch nicht erschienen, wird die Bestellung, wenn möglich, vorgemerkt. Bei bereits vergriffenen Werken haben Sie die Wahl, Ihre Bestellung zu stornieren oder sich für einen evtl. Nachdruck oder eine evtl. Neuauflage vormerken zu lassen. In jedem Fall werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit eines Artikels informiert.
Der Lieferung liegt eine Rechnung mit Zahlungsziel 30 Tage* bei.
(*Insbesondere für Musical-Aufführungen kann das Zahlungsziel verlängert werden:
Bitte vermerken Sie diesen Wunsch vor Absenden der Bestellung im Feld "Bemerkungen".
Oder rufen Sie uns - auch nachträglich - an.)


Unsere KONTEN:
Postbank Köln: 1111508 (BLZ 370 100 50)
P.S.K.-Bawag Wien: 92.112.872 (BLZ 60.000)
Postkonto CHF Schweiz: 40-646 961-3 (Clearing-Nr. 9000)
Für andere Länder (Südtirol/Italien, Luxemburg u.a.):
IBAN: DE29370100500001111508
BIC: PBNKDEFF370

Hinweis:
Bitte Zahlungen über PayPal nur aus GB, USA, Australia etc.


Keine Versandkosten für Privatkunden ("Endverbraucher"):
a) Lieferung an Endverbraucher: Innerhalb Europas liefern wir portofrei!
b) Lieferung an Wiederverkäufer: Es werden die reinen Portokosten berechnet.

Die gelieferten Verlagswerke bleiben Eigentum des Verlags, bis die Kaufpreisforderung vollständig beglichen ist. Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.

2.) Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Ansprüche aufgrund einer Bestellung eines Kaufmanns ist Boppard. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

3.) Bestellung und Lieferung über den Buchhandel: Wenn Sie über den Buchhandel bestellen, gelten dessen Bedingungen.

Stand: 11.6.2010

Ansprechpartner für diese Seite: Georg Holzmeister, Enrico Ehlers

a.) via Fax: 06742 - 2661 (aus dem Ausland: 0049-6742-2661)
b.) am Telefon: 06742 - 2488 (aus dem Ausland: 0049-6742-2488)
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 16.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 15.30 Uhr
c.) Ahornweg 21, 56154 Boppard am Rhein, DEUTSCHLAND

--------------------------------------------------------------------------------
Rückgaberecht für Endkunden (gilt nicht für Wiederverkäufer):

Sie haben das gesetzliche Recht, die erhaltenen Artikel binnen 14 Tagen nach Lieferung zurückzusenden. Die Rücksendung bedarf keiner Begründung, wir sind Ihnen jedoch dankbar, wenn eine solche bei der Rücksendung der Ware (an: Fidula-Verlag, Ahornweg 21, 56154 Boppard am Rhein) beiliegt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware (Datum des Poststempels).
FIDULA räumt Ihnen ohne weitere Benachrichtigung eine Verlängerung um weitere 2 Wochen ein. Sollten Sie aber mehr als vier Wochen Zeit für die Prüfung unserer Bücher, Noten oder CDs benötigen, bitten wir Sie um Nachricht, damit wir das Zahlungsziel verlängern können.
Unsere Ausgaben senden wir Ihnen portofrei zu, daher bitten wir Sie
vice versa, Rücksendungen ausreichend zu frankieren (bei Büchern, auch wenn eine CD eingeklebt ist, und Noten bis 1000 Gramm als günstige Büchersendung)!
Die Deutsche Post kassiert für „Unfreie“ Rücksendungen ein Porto von 15,- Euro. (Das ist ungefähr das Doppelte einer normal freigemachten Sendung.)
Sollte es Ihnen aber schwer fallen, das Rückporto zu zahlen, benachrichtigen Sie uns daher bitte:
Wir senden Ihnen dann Briefmarken für die Rücksendung zu.


Erwerb der Aufführungsrechte für Musicals:

a) ...für Schulen, Musikschulen, Kinderchöre und andere Nicht-Profi-Theater:
• Bei einer (szenischen) Musical-Aufführung gilt das „Große Recht“, das heißt: Eine Genehmigung der GEMA ist nicht nötig, eine Abrechnung über diese nicht möglich.
• Vielmehr erhalten Sie das szenische Aufführungsrecht vom Verlag.
• Dies bekommen Sie bei FIDULA unbürokratisch und ohne weitere Gebühren nach dem Erwerb von in der Regel (Einzelheiten s. beim jeweiligen Musicals) mindestens 2 Gesamtausgaben und 25 Exemplaren der Texte & Songs.
• Die Genehmigung gilt nur als erteilt, sobald Ihnen die Bestätigung von FIDULA über das erteilte Aufführungsrecht schriftlich vorliegt.
• Das Aufführungsrecht gilt für bis zu fünf Aufführungen, die mit derselben Gruppe/Chor/Klasse innerhalb eines Jahres gespielt werden. Kommt es zu weiteren Aufführungen des Stückes oder führt eine andere Gruppe/Chor/Klasse dieses mit denselben (weitergegebenen oder geliehenen) Noten auf, wird eine erneute Aufführungsgebühr fällig. Bitte nehmen Sie davor Kontakt mit dem Verlag auf. Es wird dann eine Rest-Mindest-Vergütung zur Erlangung des Aufführungsrechtes vereinbart.
• Plakatdateien können Sie unter folgendem LINK kostenlos herunterladen:
www.fidula.eu > downloads (siehe oben Downloads).

• Bei nicht szenischen, d. h. konzertanten, öffentlichen Aufführungen (ohne Handlung, Kostüme oder Kulissen) ist die GEMA (in Österreich: AKM / in der Schweiz: SUISA) zuständig („Kleines Recht“).
b) ...für Profi-Bühnen (wie Stadttheater, professionelle Kinder- oder Jugendtheater):
Diese schließen einen Vertrag mit FIDULA.

Bitte beachten Sie, dass weder Mindestbezug noch GEMA-Anmeldung das gesetzliche Kopierverbot von Musiknoten aufheben ( § 53 Abs. 4, Urheberrechtsgesetz ).


Viel Freude und Erfolg! Ihr Fidula-Verlag














Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes durch den Beanstandenden, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht des Beanstandenden wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kosten- bzw. Einnahmenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.